Therapieablauf/ Kosten

Behandlungsablauf, Infos zu den Terminen und Kosten

Termine

Ab Januar 2023 erreichen Sie mich  Montag von 18-19.30 unter der Telefonnummer 0157 364 933 44. Ausserhalb dieser Zeit sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter und wir rufen baldmöglichst zurück. Termine sind nur noch für Seinsheim zu vereinbaren.

Sollten sie dringend einen früheren Termin brauchen, lassen sie sich bitte auf die Warteliste setzten- bei Absagen werden sie  benachrichtigt. Neugeborene sind auf einer speziellen Liste und bekommen immer sehr rasch einen Termin.

Für die erste Behandlung machen sie bitte immer eine Stundentermin (50min.) aus, nur bei Kindern reicht in den meisten Fällen  für die weitere Behandlung ein 25min. Termin aus.

Die kostenlosen Kontrolltermine gibt es nur in Zusammenhang mit der Neugeborenen Behandlung und sind Teil davon.

Vor ihrer 1. Behandlung sollten sie ihren Befundbogen gründlich ausfüllen, auch Operationen die 30 Jahre zurückliegen, haben heute Einfluss auf ihr System. Das spart viel Zeit, die sich für ihre Untersuchung und Behandlung verwenden lässt.

Im gemeinsamen Gespräch werden restliche Fragen  geklärt. Danach kommt eine visuelle und manuelle Untersuchung stehend und liegend, die schrittweise in die Behandlung übergeht und auch zeigt „welcher Körper spricht“.

Nach der Therapie besprechen wir, welche Massnahmen sie selbst im eigenen privaten und beruflichen Umfeld unterstützend einsetzten können.

Bei dem 2. Termin( meist nach 4-8 Wochen), berichten sie zuerst über ihre Reaktionen auf die Behandlung. Davon hängt ab, wie die weitere Vorgehensweise aussieht. Osteopathie, und besonders die 4-Körper-Osteopathie,  ist eine sehr individuelle Therapie- so einzigartig wie sie!

Kosten

Die Kosten für die 1. Behandlung, in der auch die Befundung stattfindet,  ebenso jede weitere Erwachsenen-Behandlung (in der Regel ab dem 16  Lj.) beträgt 95,-€  (50 Min) für Selbstzahler. 115€ für Privatpatienten und Behilfe.

Bei Kindern hat sich herausgestellt, dass für Folgebehandlungen entweder die halbe Zeit gut ausreicht oder sie oft auch nicht länger still liegen wollen, daher in der Regel 50,-€ (25min).

Die  2 Kontrolltermine (5 – 10 Min) nur für Neugeborene, 1 Woche und ca. 5 Wochen nach der Behandlung, sind kostenfrei und dienen der Sicherheit von Eltern und Therapeut, dass alle Korrekturen „gehalten“ haben.

Je nach ihrer Versicherungssituation können Sie die Behandlung ganz oder teilweise erstattet bekommen.


Auch die Abrechnung nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker ist seit 11.7.2012 möglich. Das gilt auch für die Beihilfe.

Osteopathie ist keine allgemeine gesetzliche Kassenleistung. Seit 01.01.2012 übernehmen  auch gesetzliche Kassen  teilweise die Kosten . Dazu benötigen Sie meistens eine Privatverordnung bzw. grünes Rezept vom Arzt und der Therapeut muß Mitglied in einem anerkannten Berufsverband sein. In meinem Fall ist das der BAO.

Hier können Sie sich über den aktuellen Stand informieren:  http://bv-osteopathie.de-kostenerstattung.php  oder Sie rufen vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Kasse an und erkundigen sich über die aktuellen Erstattungsmöglichkeiten.